In den Gemeinden Unterägeri und Oberägeri ist der Eintritt in den Kindergarten bzw. Grundstufe so geregelt:
In diesem Jahr in dem ihr Kind das 4. Lebensjahr erreicht, ist der Stichtag der 28. Februar. Wenn also ihr Kind bis zum 28. Februar 4 Jahre alt geworden ist, ist es berechtigt im August den 2 Jahres Kindergarten zu besuchen (ist aber nicht obligatorisch). Es kann aber sein wenn viele Neuzuzüger in die Gemeinde ziehen oder Kinder den Kindergarten wiederholen müssen, dass ihr Kind zurückgestellt wird und somit im darauf folgenden Jahr und somit nur 1 Jahr den Kindergarten besuchen kann.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat der jeweiligen Schulgemeinde. Stundenpläne der Schule Unterägeri sind auf der Schulhomepage aufgeschaltet.
Lydia Arnold
Bauernhofspielgruppe Wilbrunnen
Wilbrunnenstr. 152
6314 Unterägeri
079 567 75 08
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